Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass alle Menschen sie nutzen können – auch Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) für viele Unternehmen Pflicht – aber längst nicht für alle. Verkaufst du an Verbraucher (z. B. über einen Shop, ein Buchungs- oder ein Kontaktformular) und hast mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. € Umsatz, bist du in der Regel betroffen. Kleinere Betriebe sind oft ausgenommen – lohnen tut sich Barrierefreiheit trotzdem.
Das Wichtigste in Kürze:
- Pflicht seit dem 28. Juni 2025 – vor allem für Angebote an Verbraucher ab einer gewissen Größe.
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen meist ausgenommen.
- Eine barrierefreie Seite erkennt man an konkreten Dingen: Alt-Texte, guter Kontrast, volle Tastaturbedienung, klare Struktur.
Was bedeutet „barrierefreie Website" überhaupt?
Barrierefrei heißt: Deine Website lässt sich von allen nutzen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Eine blinde Person lässt sich die Seite per Screenreader (Software, die Bildschirminhalte vorliest) vorlesen. Jemand mit einer Bewegungseinschränkung bedient sie nur über die Tastatur. Eine Person mit Sehschwäche vergrößert den Text oder ist auf starke Kontraste angewiesen. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass das in jedem dieser Fälle funktioniert.
Fachlich stützt sich das auf vier Prinzipien aus den WCAG (den internationalen Richtlinien für Web-Barrierefreiheit). Eine Seite muss sein:
- Wahrnehmbar – Inhalte müssen sich sehen oder hören lassen, etwa Text als Alternative zu einem Bild.
- Bedienbar – alles muss sich auch ohne Maus steuern lassen, nur mit der Tastatur.
- Verständlich – Sprache und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein.
- Robust – der Code muss mit Hilfstechnologien wie Screenreadern zusammenarbeiten.
Kurz: Es geht nicht um Optik, sondern darum, dass niemand ausgesperrt wird.
Das BFSG in Klartext: seit wann und für wen
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Wer digitale Angebote für Verbraucher bereitstellt, muss sie barrierefrei machen. Für betroffene Websites und Shops gibt es dabei keine Schonfrist – sie mussten ab dem Stichtag fertig sein.
Gemeint sind vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr – also Online-Shops, aber auch Buchungs- und Kontaktformulare, über die ein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommt. Rein geschäftliche Angebote (B2B) und rein private Seiten fallen nicht darunter. Der technische Maßstab ist die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA verweist.
Bist du überhaupt betroffen? Der ehrliche Check
Bevor du Zeit oder Geld investierst, klär zuerst die wichtigste Frage: Gilt das BFSG für dich überhaupt? Für viele kleine Betriebe lautet die Antwort schlicht nein.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen – Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (oder Bilanzsumme). Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen. Stellst du dagegen selbst Produkte her oder verkaufst Produkte, die unter das BFSG fallen, greift sie nicht.
Ein Beispiel macht es greifbar: Ein Friseurbetrieb mit 5 Mitarbeitenden, der online Termine anbietet, muss die Anforderungen nicht erfüllen. Hat derselbe Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende, muss die gesamte Website inklusive Terminbuchung barrierefrei sein.
Als grobe Orientierung bist du in der Regel betroffen, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Du richtest dich an Verbraucher, nicht nur an Geschäftskunden.
- Über deine Seite kommt ein Geschäft zustande – Shop, Buchung oder ein Kontaktformular mit Vertragsbezug.
- Du hast 10 oder mehr Mitarbeitende oder über 2 Mio. € Umsatz.
Daneben gibt es eine Ausnahme bei „unverhältnismäßiger Belastung", die aber begründet und dokumentiert werden muss. Bei Grenzfällen – etwa wenn du knapp an einer Schwelle liegst – klär das im Zweifel mit einem Fachanwalt.
Und falls du nicht betroffen bist? Lies trotzdem weiter – weiter unten steht, warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht auszahlt.
Woran man eine barrierefreie Website erkennt
Barrierefreiheit sieht man einer Seite nicht von außen an wie ein Logo – sie steckt in vielen einzelnen Details. Das sind die wichtigsten, an denen du sie erkennst und die eingebaut sein müssen:
- Alt-Texte für Bilder – jedes aussagekräftige Bild bekommt eine kurze Textbeschreibung, die ein Screenreader vorlesen kann.
- Ausreichender Farbkontrast – Text hebt sich klar vom Hintergrund ab (mindestens 4,5:1 bei normalem Text). Hellgrau auf Weiß fällt durch.
- Volle Tastaturbedienung – die ganze Seite lässt sich allein mit der Tabulatortaste durchklicken, und es ist immer sichtbar, wo man gerade steht (ein Fokus-Rahmen).
- Klare Struktur – sinnvolle Überschriften-Ebenen (eine H1, darunter H2 und H3) und sauberer Code, damit Screenreader die Seite richtig vorlesen.
- Verständliche Formulare – jedes Feld ist beschriftet, Pflichtfelder sind erkennbar, und Fehlermeldungen sagen klar, was zu tun ist.
- Verständliche Sprache – kurze Sätze, klare Wörter, erklärte Fachbegriffe.
- Untertitel und Transkripte – Videos bekommen Untertitel, Audio-Inhalte einen Text.
- Funktioniert auf jedem Gerät – lesbar ohne Zoom, mit ausreichend großen Tippflächen auf dem Smartphone.
Dazu kommt ein sichtbarer Pflicht-Baustein: die Erklärung zur Barrierefreiheit – eine eigene Seite, auf der du darlegst, wie barrierefrei dein Angebot ist und wie man Probleme melden kann.
Vieles davon ist gleichzeitig einfach gutes Webdesign und saubere Technik – eine modern und ordentlich gebaute Seite erfüllt schon einen großen Teil automatisch.
Unsicher, ob deine Seite das alles erfüllt? Wir schauen es uns an – kostenlos und unverbindlich.
Wir checken deine Website kostenlosMythos: „Ein Plugin macht meine Seite mit einem Klick barrierefrei"
Das stimmt nicht. Sogenannte Accessibility-Overlays (kleine Widgets mit einem Barrierefreiheits-Symbol, die sich über die Seite legen) versprechen schnelle Konformität, halten das aber nicht: Sie beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht und werden von Betroffenen wie Fachleuten überwiegend kritisch gesehen. Verlass dich nicht auf eine solche Abkürzung.
Ähnliches gilt für Test-Tools: Automatische Prüfer wie WAVE oder Lighthouse sind ein guter erster Blick, decken aber nur etwa 30–40 % der Kriterien ab. Den Rest erkennt man nur durch manuelles Prüfen.
Auch wenn du nicht verpflichtet bist: Warum es sich lohnt
Selbst ohne gesetzliche Pflicht ist eine barrierefreie Seite keine verschenkte Mühe:
- Mehr Menschen erreichen – in Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderungen, dazu viele ältere Nutzer mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen. Wer sie aussperrt, verliert potenzielle Kunden.
- Bessere Auffindbarkeit – vieles, was Barrierefreiheit ausmacht (sauberer Code, klare Struktur, Alt-Texte), ist gleichzeitig gutes SEO.
- Bessere Bedienung für alle – klare Navigation, lesbare Texte und verständliche Formulare helfen jedem Besucher, nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Das senkt Absprünge und bringt am Ende mehr Anfragen.
Barrierefreiheit ist also kein reines Pflicht-Thema, sondern in den meisten Fällen einfach die bessere Website.
So gehst du es an: realistische erste Schritte
Du musst nicht sofort alles neu bauen. Geh es in dieser Reihenfolge an:
- Mach den Selbst-Check. Lass ein kostenloses Tool wie WAVE oder Lighthouse über deine Seite laufen, klick die Seite einmal nur mit der Tastatur durch und prüf, ob die Texte gut lesbar sind. Das zeigt dir in einer halben Stunde die gröbsten Lücken.
- Entscheide: ausbessern oder neu bauen. Sind es einzelne Punkte wie Kontraste, Alt-Texte oder Formulare, reicht oft eine gezielte Überarbeitung. Hakt es an vielen Stellen oder ist die Seite technisch veraltet, ist ein Website-Relaunch meist der sauberere und auf Dauer günstigere Weg.
- Erstelle die Erklärung zur Barrierefreiheit, sofern du unter die Pflicht fällst.
- Hol dir Unterstützung, wo es technisch wird. Code, Struktur und die manuelle Prüfung sind die Stellen, an denen Erfahrung den Unterschied macht.
Fazit
Das BFSG klingt nach Bürokratie, ist im Kern aber simpel: Deine Website soll für alle nutzbar sein. Ob du dazu verpflichtet bist, hängt vor allem von deiner Größe und deinem Angebot ab – und für viele kleine Betriebe gilt die Pflicht (noch) nicht. Lohnen tut sie sich trotzdem fast immer.
Barrierefreiheit ist außerdem nur eine von zwei rechtlichen Baustellen auf deiner Website. Die andere ist der Datenschutz – was dabei zählt, liest du in unserem Artikel zur DSGVO-konformen Website. Und wenn sich abzeichnet, dass deine Seite an zu vielen Stellen hakt, lohnt der Blick auf einen Website-Relaunch, bei dem du Barrierefreiheit und Datenschutz gleich von Anfang an richtig machst.
Du willst wissen, wo deine Website steht? Wir checken sie kostenlos – ehrlich und ohne Verpflichtung.
Website kostenlos checken lassenDieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für dich gilt, klärst du im Zweifel mit einem Fachanwalt oder über offizielle Quellen wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.